News Service Markenanmeldung

Ein Grundlagenbeitrag über Rechtsanwälte, Ihr Leistungsspektrum, die Kosten und die richtige Suche ... Mehr........

Nach einer Untersuchung des internationalen Anwaltnetzwerkes Landwell schützen Internetunternehmen ihr geistiges Eigentum viel zu wenig. (Quelle FAZ). 30 % der Unternehmen versäumen den Markenschutz auf den Heimatmärkten. Lesen Sie hier, was es mit dem Markenschutz auf sich hat.Weitere Informationen zum Werberecht finden Sie auf unseren Info-DienstenSie finden in unseren Info-Diensten alle aktuellen Rechtstipps. Viele Themen im Bereich von Werbung und Verkauf sind dort angesprochen. Natürlich auch die brandaktuellen Bereiche des neuen UWG, der neuen Möglichkeiten nach der Schuldrechtsreform, der Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie und dem Fall von Rabattgesetz und Zugabeverordnung und das neue Datenschutzgesetz.

Die Kosten einer Markenanmeldung

Die Kosten einer Markenanmeldung splitten sich nach den Kosten des Patentamtes und den Anwaltskosten. Eine Standardanmeldung mit einfacher Recherche, Bewertung, Korrespondenz mit dem Patentamt und die Registrierung in drei Warenklassen oder Dienstleistungsklassen kostet


Beispiel-Kosten Markenanmeldung Deutschland
Anmeldegebühr Marken- und Patentamt 300 Euro
Beschleunigungsgebühr 200 Euro
Amtsgebühren also meist insgesamt 500 Euro
jede weitere Klasse ab der 4. Waren- und Dienstleistungsklasse (Amtsgebühren) 100 Euro
Anwaltskosten 770 Euro zzgl. MwSt.
Jede weitere Klasse ab der 4. Klasse Anwaltsgebühren 100 Euro zzgl. MwSt.

Beispiel-Kosten Markenanmeldung Europa
Anmeldegebühr 975 EuroEintragungsgebühr 1.100 Euro
Amtsgebühren also insgesamt 2.075 Euro
Jede weitere Klasse ab der 4. Klasse Amtsgebühren 200 Euro
Anwaltskosten 1.300 Euro zzgl. MwSt.
Jede weitere Klasse ab der 4. Klasse Anwaltsgebühren 150 Euro zzgl. MwSt.

Kosten Markenüberwachung ab 255 Euro jährlich

In diesen Kosten sollten aber die Korrespondenz bis zur Eintragung oder endgültigen Ablehnung und die Bewertung von Rechercheergebnissen eingeschlossen sein.

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WIENKE & BECKER - KÖLN® ist eine beim Deutschen Patentamt registrierte deutsche Wortmarke.

Markenrecht wird schwerpunktmäßig von Rechtsanwalt Rolf Becker bearbeitet.


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