Neues Widerrufsrecht im Versandhandel Seit dem 11.06.2010 müssen sich Versandhändler im klassischen Versandhandel und im Internethandel auf neue Spielregeln einlassen. Ein neues Gesetz (Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht vom 29. Juli 2009), welches schon in 2009 verabschiedet wurde, bringt einige Erleichterungen. Diese muss sich der Händler allerdings mit lästigen Änderungen der Widerrufsbelehrung erkaufen. Vor allem im „Kernbereich“ des Fernabsatzrechts, der Widerrufsbelehrung und der Rückgabebelehrung, die statt der Widerrufsbelehrung eingesetzt werden kann, gab es einige Änderungen.